Keine Wirtschaftsfördermittel für staatliches Toilettensystem

Die Verwendung von Wirtschaftsfördermitteln zur Unterstützung von Unternehmen für den Aufbau eines staatlichen Toilettensystems ist eine wirtschaftspolitische Bankrotterklärung. Offensichtlich will der Senat bei seinen Ideen zu den City-Toiletten jetzt auf GRW-Fördermittel zurückgreifen.
Christian Gräff, wirtschaftspolitischer SprecherChristian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher
Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

„Die Verwendung von Wirtschaftsfördermitteln zur Unterstützung von Unternehmen für den Aufbau eines staatlichen Toilettensystems ist eine wirtschaftspolitische Bankrotterklärung. Offensichtlich will der Senat bei seinen Ideen zu den City-Toiletten jetzt auf GRW-Fördermittel zurückgreifen. Wenn die Wirtschaftssenatorin davon gewusst haben sollte, dass hierfür auch GRW-Fördermittel verwendet werden sollen, die eigentlich für Unternehmen gedacht sind, muss sie sich fragen lassen, ob das wirklich Schwerpunkt ihrer Wirtschaftspolitik sein soll. Andere sind ja bisher nicht erkennbar. Es ist eine wirtschaftspolitische Bankrotterklärung, wenn gut ausgeschöpfte Fördermittel nun für die öffentlichen Toiletten genutzt werden. Diese sollten besser für Unternehmen und öffentliche Investitionen eingesetzt werden, bei denen um jeden Euro gerungen werden muss. Jedoch scheint es hierbei wohl vielmehr um die Unterstützung eines unausgereiften Konzepts der Senatorin Günther durch die Wirtschaftssenatorin zu gehen.

Warum der Senat sich überhaupt von dem hervorragend funktionierenden Modell, bei dem die City-Toiletten durch Außenwerbung gegenfinanziert wurden, verabschieden will, ist nach wie vor unklar. Das vom Senat immer wieder zur Sprache gebrachte Koppelungsverbot existiert nicht. Bereits im Jahr 2009 hat das Bundeskartellamt ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem es zwar auf Problemlagen bei Koppelungsverträgen hingewiesen, aber auch ganz eindeutig ausgeführt hat, unter welchen Voraussetzungen Außenwerbeverträge durch die Kommunen vergeben werden können. Im Ergebnis kommt es darauf an, dass Vertragsdauer und Investitionsdauer übereinstimmen und auch Wettbewerb entsteht.

Andere deutsche Städte haben das vorgemacht, zuletzt vor zwei Jahren Hannover. Auch andere europäische Hauptstädte wie beispielsweise Stockholm bauen ihre öffentlichen Toiletten in einem mit Werbung gekoppelten Modell aus. Offensichtlich ist der Senat nicht in der Lage, ein vernünftiges Konzept zu entwickeln und im Rahmen von Ausschreibungen umzusetzen. Lieber werden Fördermittel in Anspruch genommen, die an anderer Stelle dringender benötigt werden. Wir fordern seit dem Frühjahr vom Senat, ein vernünftiges Konzept zu entwickeln und auch die Bezirke intensiv einzubeziehen. Entgegen der Behauptungen des Senates ist dies bis heute nicht geschehen, ebenso sind die Behindertenverbände nur bedingt involviert gewesen.

Auch die vom Senat veranschlagten knapp neun Millionen Euro pro Jahr für den Betrieb der Toiletten erscheinen als viel zu gering veranschlagt. Zur Erinnerung: 1993 hat der Senat für den Betrieb der damals 265 öffentlichen Toiletten bereits 30 Millionen DM im Jahr ausgegeben. Aber da der Senat zu seinem Konzept nichts sagen will – oder nichts sagen kann – bleibt das wahre Ausmaß der Kosten ein Geheimnis.“