Das Rechtsgutachten bestätigt den Verdacht, dass sich der rot-rot-grüne Senat nach dem Mietendeckel-Desaster ein weiteres Mal anmaßt, Dinge zu regeln, die außerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz liegen. Das ist das Gegenteil von verantwortungsvollem Regieren. Ein Eingriff in das Grundrecht der Hochschulautonomie ist ohne verfassungskonforme Grundlage unzulässig.
Adrian Grasse, forschungspolitischer Sprecher der CDU-FraktionAdrian Grasse, forschungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:
„Das Rechtsgutachten bestätigt den Verdacht, dass sich der rot-rot-grüne Senat nach dem Mietendeckel-Desaster ein weiteres Mal anmaßt, Dinge zu regeln, die außerhalb seiner Gesetzgebungskompetenz liegen. Das ist das Gegenteil von verantwortungsvollem Regieren. Ein Eingriff in das Grundrecht der Hochschulautonomie ist ohne verfassungskonforme Grundlage unzulässig.
Die CDU-Fraktion unterstützt daher die Forderung nach einer Normenkontrollklage und wird das Verfahren über die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf den Weg bringen. Es ist bedauerlich, dass es ein weiteres Mal unserer Gerichte bedarf, um den rot-rot-grünen Senat in seine Schranken zu weisen.
Den Versuch, die Novelle des Hochschulgesetzes im Eilverfahren durchs Parlament zu peitschen, haben wir von Anfang an scharf kritisiert. Auch die berechtigten Einwände seitens der Hochschulen wurden einfach in den Wind geschlagen. Wissenschaftssenator Müller muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen, fahrlässig den Ruf unseres Exzellenzstandortes aufs Spiel gesetzt zu haben.“