Justiz und Recht

Eine Großstadt wie Berlin ist in besonderem Maße auf eine funktionsfähige Justiz angewiesen. Hierzu gehören effektive Gerichte und Staatsanwaltschaften genauso wie ein erfolgreicher Strafvollzug. 

Die CDU-Fraktion möchte diese Eckfeiler einer sicheren und lebenswerten Stadt finanziell auskömmlich ausstatten, damit sie ihrer Aufgabe gerecht werden können. Dagegen lassen SPD, Grüne und Linkspartei hier in vielen Bereichen die nötige Tatkraft vermissen. Der Senat verzettelt sich in zweitrangigen Ideologieprojekten und setzt vor allem bei der Stellenbesetzung in Justiz und Strafvollzug die falschen Schwerpunkte. Nach wie vor fehlt es bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften, vor allem aber im Strafvollzug an Personal; deshalb sehen wir mit Sorge, wie Berlin sich zunehmend zum Magnet für Kriminelle entwickelt. 

Die CDU-Fraktion möchte dies ändern: Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Berlin müssen so organisiert und technisch ausgestattet werden, dass Strafverfahren schnell eingeleitet und zügig abgeschlossen werden können. Zugleich muss das Personal in der Zivil-, Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit massiv aufgestockt werden, weil auch dort die Verfahren zu lange dauern. In unseren Justizvollzugsanstalten fordern wir endlich den Einsatz von Drogenspürhunden und eine bessere Sicherheitsausstattung bei den Justizwachtmeistern. Dem Personalmangel im Strafvollzug muss durch Anreize in der Bezahlung begegnet werden, inklusive einer adäquaten Sicherheitszulage für das Wachpersonal. So lassen sich auch Quereinsteiger, beispielsweise aus der Bundeswehr, für die Arbeit im Strafvollzug gewinnen.

Die Prinzipien unseres neutralen Rechtstaats sind für uns nicht verhandelbar. Dazu gehört vor allem das Neutralitätsgebot: Religiös, weltanschaulich oder politisch geprägte Symbole und Kleidungsstücke haben bei denen, die im Gerichtssaal im Namen des Volkes Recht sprechen, nichts verloren; dazu gehört auch, dass Richterinnen und Staatsanwältinnen kein Kopftuch tragen. Das ist kein Widerspruch zur Religionsfreiheit, die wir selbstverständlich als ein elementares Menschenrecht achten und schützen. Durch unsere Verwurzelung im Christentum wissen wir aus eigener Erfahrung, dass die Ausübung einer Religion ein den Menschen prägendes und bestimmendes Bedürfnis sein kann. Aber in unserem säkularisierten, freiheitlichen Verfassungsstaat darf nur der Staat entscheiden, ob und in welchem Umfang religiös begründetes Recht gelten darf. Die strikte Neutralität des Rechtsstaats ist für uns die entscheidende Voraussetzung, um das Entstehen von Parallelgesellschaften zu verhindern und bestehende Parallelstrukturen zu beseitigen.