Das Schweigen der Ämter

Marion A. ist alleinerziehende Mutter. Den Lebensunterhalt ihrer Familie bestritt sie aus eigenen Einkünften und Hartz IV-Leistungen. Wegen körperlicher Beschwerden musste sie ihren Beruf aufgeben. 
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ermöglichte ihr eine Umschulung zur Heilpraktikerin. Mit Beginn der Umschulung im Oktober sollte Marion A. ein sogenanntes Übergangsgeld der DRV beziehen. Voraussetzung war allerdings, dass das Jobcenter dem DRV bestätigt, dass Marion A. Hartz-IV-Leistungen erhält. Dies versäumte das Jobcenter. Marion A. wandte sich wiederholt an die Behörden und bat um eine Klärung. Diese Versuche blieben indes ohne Erfolg, sodass sie die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses um Hilfe bat. Diese schaltete sich sofort ein und konnte zugunsten von Marion A. vermitteln.