Anny G. sitzt im Rollstuhl und hat einen Grad der Behinderung von 100 Prozent. Ihre Wohnung ist nicht behindertengerecht und im Haus gibt es keinen Fahrstuhl. Ohne fremde Hilfe kann sie das Haus nicht verlassen, weil sie dazu einige Stufen überwinden muss.
Im Juni vergangenen Jahres stellte sie einen Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales für das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung). Dieses Merkzeichen berechtigt sie unter anderem, Mobilitätshilfen in Anspruch nehmen zu können. Monatelang wartete Anny G. dann aber auf eine Antwort. Schließlich wandte sie sich an die Kummer-Nummer. Das Büro bat das Amt um schnelle Klärung. Tatsächlich wurde der Antrag zügig bearbeitet und Frau G. erhielt das Merkzeichen.
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