Zahlung in letzter Sekunde

Spandau. Im Sommer 2014 wurde die Nachtspeicherheizung in der Wohnung von Kai W. ausgebaut. Die Schlussrechnung für die Energieversorgung ging im Oktober ein.
Da Kai bis August ALG II bezog und seit dem Beginn seiner Ausbildung im September 2014 einen Zuschuss zu den Kosten für seine Unterkunft und Heizung bekommt, reichte er die Rechnung beim Jobcenter Spandau ein. Einige Monate später bekam er eine Mahnung des Energieversorgers. Der Auszubildende wandte sich erneut an das Jobcenter. Dieses bestätigte Kai schriftlich, dass sein Ersuchen nach Begleichung der Rechnung nun innerhalb von sechs Tagen bearbeitet würde. Das Schriftstück sandte Kai an den Energieversorger. Als ihm nach einem Monat ein Brief vom Inkassobüro erreichte, war klar, dass das Jobcenter die Forderung noch immer nicht beglichen hatte. Nun kontaktierte der junge Mann die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion Berlin. Diese setzte sich mit dem Jobcenter in Verbindung und bat um zügige Bearbeitung. Kurz darauf erhielt Kai einen positiven Bescheid. Das Jobcenter hatte alle Kosten an das Inkassounternehmen überwiesen.