Beschlüsse
03.05.2019
Verbesserte Datenerfassung im Ermittlungsverfahren
Der Datenaustausch unter Behörden muss insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten etwa der Organisierten Kriminalität oder des Terrorismus deutlich verbessert werden.
Der Datenaustausch unter Behörden muss insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten etwa der Organisierten Kriminalität oder des Terrorismus deutlich verbessert werden. Dazu müssen die Strukturen der polizeilichen Datenerfassung überabeitet und angepasst werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen polizeilicher Ermittler. Ziel muss eine checklistenartige standardisierte Erfassung sein, die es ermöglicht, Vorfälle schneller und zuverlässiger mit anderen Ermittlungsverfahren abgleichen und Zusammenhänge leichter erkennen zu können.
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