Beschlüsse
03.05.2019
Schuldenbremse in der Berliner Verfassung verankern
Die Berliner Landesverfassung soll mit einer neuen Vorschrift ergänzt werden: Der Haushalt soll grundsätzlich ohne Kredite aufgestellt werden.
Die Berliner Landesverfassung soll mit einer neuen Vorschrift ergänzt werden: Der Haushalt soll grundsätzlich ohne Kredite aufgestellt werden. Ausnahmen sind nur bei von der Normallage abweichenden Konjunkturen und außergewöhnlichen Notsituationen und Naturkatastrophen möglich. Dies gilt auch für eine Verlagerung der Staatsverschuldung auf andere Institutionen, an denen das Land Berlin maßgeblich beteiligt ist, wie dies bereits für den Schulneubau und die BVG-Fahrzeugbeschaffung vom Senat vorgesehen ist.
Zusatzinformationen zum Download
Diese Meldungen könnten Sie ebenfalls interessieren...
Meldungen (51)
...weitere Meldungen
Themen (2)
Dokumente (7)
...weitere Dokumente
Beschlüsse (10)
...mehr
Erfolgsgeschichten unserer Kummer-Nummer (3)
Alle Meldungen
X
... zur Übersicht
Alle verwandten Dokumente
... zur Übersicht
Alle verwandten Inhalte aus dem Bereich "Beschlüsse"
... zur Übersicht

Suche

Wir sind für Sie da