Beschlüsse
03.07.2017
Ehrenamtskoordination
Der Senat wird aufgefordert, Koordinierungsaufgaben als einen festen Bestandteil der Arbeit mit freiwillig Engagierten anzuerkennen und in die Förderung einzubeziehen. Dazu gehört, diesen Aufgabenbereich ohne Abstriche in den Finanzierungskonzepten zu berücksichtigen und mit festen Stellenanteilen zu unterstützen.
Immer wieder berichten Organisationen von der Schwierigkeit, den Einsatz von Ehrenamtlichen zu koordinieren. Die Herausforderung besteht darin, die freiwillig Engagierten entsprechend ihrer Befähigungen und zeitlichen Verfügbarkeiten gewinnbringend einzusetzen. Neben dem traditionellen Ehrenamt entwickelt sich zunehmend eine moderne Engagementkultur, die von kurzweiligen und sporadischen Einsätzen geprägt ist. Um auch diese Art von Freiwilligenarbeit konstruktiv für die Schaffung eines Mehrwertes für andere Menschen zu nutzen, bedarf es professioneller Koordination. Die guten Erfahrungen mit den Ehrenamtskoordinatoren in den Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge sollen als Vorbild dienen.
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