Rot-Rot-Grün darf die gute Jugendpolitik nicht vernachlässigen – Anpassungen im Haushalt dringend benötigt

Die CDU-Fraktion Berlin setzt mit Ihren Änderungsanträgen in der zweiten Lesung zum Haushalt im Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie wesentliche Impulse, damit die gute Entwicklung der Jugend- und Familienpolitik der vergangenen fünf Jahre fortgesetzt wird.
Roman Simon, jugend- und familienpol. SprecherRoman Simon, jugend- und familienpol. Sprecher
Roman Simon, jugend- und familienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

„Berlin hat in den Jahren der CDU-Regierungsbeteiligung einen guten Weg beschritten, der in der Jugend- und Familienpolitik auch künftig der richtigen Impulse bedarf. Während einige Ansätze und Projekte der CDU-Regierungsbeteiligung weiterhin finanziert werden (wie bspw. Familienzentren, Anleitungsstunden für Quereinsteiger, Familienbeirat) und somit die positive Entwicklung unterstützen, bedarf der Haushaltsplanentwurf dennoch einiger Nachsteuerung:

Angesichts der erfreulichen Tatsache, dass es von Jahr zu Jahr mehr Kinder in Berlin gibt, müssen nicht nur Kitaplätze geschaffen, sondern ebenso die Kita-Qualität erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Damit dies erfolgen kann, müssen sich Kita-Leitungen und Erzieher wieder mehr ihrer pädagogischen Arbeit widmen können und demensprechend durch Verwaltungskräfte entlastet werden. Hier sehen wir einen entscheidenden Ansatz, den wir einstiegsweise mit 24 Stellen für 12 Bezirke als notwendig und gerechtfertigt erachten.

Einen weiteren Stellenaufwuchs in ebenfalls finanzpolitisch vertretbarer Weise schlagen wir für die 12 Standorte der Jugendberufsagentur vor. Damit der im Haushaltsplanentwurf vorgesehene Aufwuchs um lediglich ¼ Stelle pro Standort bereits anfangs eine effizientere Ausstattung erfährt, fordern wir die Aufstockung um insgesamt 6 Stellen für die JBA-Standorte der Berliner Bezirke.

Der Haushaltsplanentwurf sieht jedoch auch vor, dass manches über das vernünftige Maß hinaus eingeplant worden ist. Da wir es nicht als notwendig erachten, dass eine mit Fachkräften bestens ausgestattete Senatsverwaltung externer Hilfe bedarf, um ein Jugendfördergesetz sowie ein Familienfördergesetz auf den Weg zu bringen, halten wir es hier für angemessen, diese Mittel in Höhe von insgesamt 250.000,- € anderweitig zu verwenden. Unverständlicherweise hat die rot-rot-grüne Koalition heute im Ausschuss mit ihrer Mehrheit die Änderungsanträge der CDU-Fraktion abgelehnt.“