Senat hat im Vorfeld des G20-Gipfels ungehindert Berliner Linksextremisten nach Hamburg reisen lassen

Der Senat hätte nicht zulassen dürfen, dass Berliner Linksextremisten nach Hamburg zum G20-Gipfel reisten. Laut Angaben der Senatsinnenverwaltung waren bis zu 400 Linksextremisten zu Protesten gegen den G20-Gipfel nach Hamburg gereist (Schriftliche Anfrage 18/11811 des MdA Dregger). Die Angriffe auf Polizisten und die Verwüstungen in der Stadt sind uns alle noch in trauriger Erinnerung. 
Stephan Lenz, verfassungsschutzpol. SprecherStephan Lenz, verfassungsschutzpol. Sprecher
Stephan Lenz, verfassungsschutzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

„Der Senat hätte nicht zulassen dürfen, dass Berliner Linksextremisten nach Hamburg zum G20-Gipfel reisten. Laut Angaben der Senatsinnenverwaltung waren bis zu 400 Linksextremisten zu Protesten gegen den G20-Gipfel nach Hamburg gereist (Schriftliche Anfrage 18/11811 des MdA Dregger). Die Angriffe auf Polizisten und die Verwüstungen in der Stadt sind uns alle noch in trauriger Erinnerung.

Es ist im tiefsten Maße unsolidarisch, wenn der Berliner Senat nicht alles unternimmt, um die Hamburger Bürger und Polizisten vor gewalttätigen Linksextremisten zu schützen. Berlin ist den Hamburgern jedes Jahr zu großem Dank verpflichtet, wenn die Hamburger Polizisten zum 1. Mai nach Berlin kommen, um gemeinsam mit den Berliner Polizisten die Sicherheit der Berliner zu verteidigen.

Umso unverständlicher ist es, dass der Senat nur bei zwei Personen eine Gefährderansprache durchführte und nur bei einer Person eine Ingewahrsamnahme gem. § 30 Abs. 1 Nr. 2 ASOG (sog. Unterbindungsgewahrsam) anordnete. Die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung des Unterbindungsgewahrsams zahlreicher Linksextremisten lagen vor, allein es fehlte der politische Wille. Das Instrument des Unterbindungsgewahrsams hat sich in anderen Zusammenhängen bewährt. Das R2G-Bündnis darf diese rechtlichen Mittel nicht aus Angst vor Protesten aus ihrem Wählerklientel ungenutzt lassen.

Wir fordern den Senat auf, zukünftig alle rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Berliner Linksextremisten an einer Ausreise zu hindern, wenn die Gefahr besteht, dass diese außerhalb von Berlin gewalttätig werden oder Gewalt unterstützen. Eine andere Herangehensweise ist nach den Ereignissen in Hamburg nicht mehr vertretbar.“