Mitbewerberin Susanne Hoffmann klagt gegen die Auswahlentscheidung Behrendts – der Fall Behrendt/Koppers geht in die nächste Stufe über

Wir begrüßen den Schritt der Mitbewerberin, um das Amt des Generalstaatsanwalts in Berlin zu klagen – gegen die Entscheidung des grünen Justizsenators. Behrendts Entscheidung und das Verfahren "stinken zum Himmel". Die gerichtliche Überprüfung des Verfahrens ist daher dringend erforderlich. Diese Überprüfung kann nur die unterlegene Mitbewerberin einleiten, und diesen Schritt unternimmt sie erfreulicherweise.
Sven Rissmann, rechtspolitischer SprecherSven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher
Sven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

"Wir begrüßen den Schritt der Mitbewerberin, um das Amt des Generalstaatsanwalts in Berlin zu klagen – gegen die Entscheidung des grünen Justizsenators. Behrendts Entscheidung und das Verfahren "stinken zum Himmel". Die gerichtliche Überprüfung des Verfahrens ist daher dringend erforderlich. Diese Überprüfung kann nur die unterlegene Mitbewerberin einleiten, und diesen Schritt unternimmt sie erfreulicherweise.

Durch das vollkommen intransparente Verfahren und Behrendts Entscheidung, eine Person zum Generalstaatsanwalt zu machen, die nie Staatsanwältin war, trägt der Justizsenator jetzt schon die Verantwortung für die zu erwartende weitere massive Verzögerung des Verfahrens und für die damit zu erwartende Nichtbesetzung dieser Stelle. Der Fall Koppers ist zum Fall Behrendt geworden, und jede Sommerpause ist irgendwann vorbei – der Justizsenator wird sich dem Parlament und damit seiner politischen Verantwortung nicht dauerhaft entziehen können. Deshalb ist weiterhin eine Sondersitzung des Rechtsausschusses erforderlich, und wegen der vielen im Raum stehenden Unklarheiten ist bereits Akteneinsicht beantragt worden."