EuGH-Urteil bekräftigt Europa als Rechtsgemeinschaft im Sinne des Begriffes „Rechtsstaat“

Nach dem Urteil des EuGH vom 26.07.2017 gilt für alle EU-Staaten die einem gemeinsamen Abkommen folgende sogenannte Dublin-Verordnung (Dublin-VO): danach sind Registrierung, Prüfung des Schutzstatus und Asylantragsverfahren in dem Land durchzuführen, in dem ein Ankömmling von außerhalb der EU den entsprechenden Mitgliedsstaat betritt.
Claudio Jupe, europapolitischer SprecherClaudio Jupe, europapolitischer Sprecher
Claudio Jupe, europapolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

„Nach dem Urteil des EuGH vom 26.07.2017 gilt für alle EU-Staaten die einem gemeinsamen Abkommen folgende sogenannte Dublin-Verordnung (Dublin-VO): danach sind Registrierung, Prüfung des Schutzstatus und Asylantragsverfahren in dem Land durchzuführen, in dem ein Ankömmling von außerhalb der EU den entsprechenden Mitgliedsstaat betritt. Hieran schließen sich folgende Überlegungen an:

1. Auch vor dem Hintergrund, dass über die Dublin-VO gestritten wird und in der EU der Versuch unternommen wird, ein neues rechtsverbindliches Regularium der EU-Staaten zu vereinbaren, ist die klare Feststellung durch den EuGH begrüßenswert! Europa ist eine Rechtsgemeinschaft im Sinne des Begriffes „Rechtsstaat“. Gerade zum Schutz aller Bürger(innen) ist das rechtsstaatlich aufgebaute Rechtswegesystem der EU einzuhalten. Gerade darin zeigt sich der Rechtsstaat, d. h. in Europa die Rechtsgemeinschaft im Sinne europäischer Werte!

2. Aktuelle Probleme wie der Massenandrang von Migranten im Süden Europas müssen von der EU solidarisch gelöst werden. Von den übrigen EU-Mitgliedern, insbesondere aus Mittel- und Nordeuropa, ist vor Ort Hilfe zu leisten. Es gibt auch Bereitschaft zu organisatorischer und kompetenter personeller Hilfe aus der Bevölkerung. Dafür ist seitens der beteiligten Verfassungsorgane zu werben. Diese Hilfe muss verstärkt in Gang gesetzt werden!

3. Als europapolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus kritisiere ich das unwürdige Hin- und Hergeschiebe insbesondere der im Süden Europas anlandenden Flüchtlinge: Es verunklart lediglich die Regeln und widerspricht der Würde der Menschen.“