Betrieb der City-Toiletten in bewährten Händen belassen - Ausschreibung stoppen

Schon seit längerem wird über die Neuausschreibung der City-Toiletten kontrovers diskutiert. Wir fordern, den jetzigen Vorgang zu stoppen und eng mit dem Parlament und den Bezirken abzustimmen.

Stefan Evers, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sowie Stephan Schmidt, CDU-Experte für die Belange der Bezirke, erklären:

Stefan Evers: „Außenwerbung prägt die Stadt. Sie finanziert wichtige öffentliche Infrastruktur. Die Neuausschreibung der Werberechte im Berliner Straßenland geht deshalb alle an. Wir fordern, den Alleingang bei dieser Vergabe unverzüglich zu stoppen. Die Behauptung des Senats, das Vorgehen sei mit dem Abgeordnetenhaus und den Bezirken abgesprochen, ist schlichtweg falsch!

Ob es um die städtischen Brunnenanlagen, die Weihnachtsbeleuchtung auf dem Kurfürstendamm oder leistungsfähige City-Toiletten geht - es gibt keinen Grund, eine bewährte öffentlich-private Partnerschaft in Frage zu stellen. Unser Ziel ist eine Neuordnung der bestehenden Werbeverträge, mehr Transparenz bei ihrer Neuvergabe und insbesondere eine breite politische Debatte und Beschlussfassung des Parlaments über Inhalt und Zielsetzung der Vergabe der Werberechte."

Stephan Schmidt: „Seit gut 25 Jahren hat Berlin ein funktionierendes System sauberer und rund um die Uhr zur Verfügung stehender öffentlicher Toiletten. Das ganze System nun ohne konkreten Anlass infrage zu stellen, geht an den Interessen der Berliner und Gäste unserer Stadt vorbei. Dass die geplante getrennte Ausschreibung von Werbeflächen zur Erzielung von zusätzlichen Einnahmen der bisherigen Qualitätssicherung des Toilettensystems den Boden entzieht, hatten bereits der Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie die Berliner Bezirksbeauftragten in einem Brandbrief an den Senat und die Bezirksbürgermeister beklagt.

Auch die Bezirksbürgermeister selbst haben sich parteiübergreifend dafür ausgesprochen, den bestehenden Vertrag mit dem Betreiber nicht zum 31.12.2018 enden zu lassen. Die Bezirke sollten auch weiterhin befugt bleiben, direkt Verträge mit Außenwerbungsunternehmen abzuschließen, um zum Beispiel mit sprudelnden Brunnen die Attraktivität im Stadtbild und die Lebensqualität vor Ort zu fördern.“