Unterbindungsgewahrsam gegen gewalttätige Hooligans muss genutzt werden!

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen von Hooligans vor dem Bundesligaspiel zwischen Hertha BSC und Eintracht Frankfurt am letzten Samstag bedanken wir uns bei der Berliner Polizei. Sie hat mutig, professionell und erfolgreich gearbeitet. Leider wurde kein Unterbindungsgewahrsam durch das zuständige Gericht angeordnet. Wir  fordern die rot-rot-grüne Linkskoalition auf, ebenfalls ein konsequentes und hartes Vorgehen der Justiz gegen Gewalttäter zu befürworten.

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher, sowie Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären zur Rolle der Berliner Polizei und der Berliner Justiz anlässlich der gewalttätigen Ausschreitungen von ca. 200 Hooligans vor dem Bundesligaspiel zwischen Hertha BSC und Eintracht Frankfurt am 25.02.2017:

„Die Berliner Polizei hat 96 gewalttätige Hooligans, die sich vor dem Bundesligaspiels zwischen Hertha BSC und Eintracht Frankfurt in Moabit Straßenschlachten geliefert haben, vorläufig in Gewahrsam genommen und damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht erhalten. Dabei waren gerade die zuerst eintreffenden Polizeibeamten persönlichen Gefährdungen ausgesetzt. Wir danken der Berliner Polizei für Ihre mutige, professionelle und erfolgreiche Arbeit.

Bedauerlicherweise hat das zuständige Gericht den Antrag der Berliner Polizei abgelehnt, gegen die gewalttätigen Hooligans den Unterbindungsgewahrsam bis zum Ende des Bundesligaspiels zwischen Hertha BSC und Eintracht Frankfurt zu verhängen. Dadurch war die Polizei gezwungen, noch vor dem Ende des Bundesligaspiels die Gewalttäter wieder auf freien Fuß zu setzen. Die gerichtliche Entscheidung war unverantwortlich und hat weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erzeugt. Von den Hooligans gingen nicht nur gefährliche und schwere Körperverletzungen und Sachbeschädigungen aus, sondern auch Landfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungs-gesetz) für die richterliche Verhängung des Unterbindungsgewahrsams bis nach Spielende waren gegeben. Das Gesetz ließ in diesem Fall sogar einen Unterbindungsgewahrsam von bis zu vier Tagen zu. Das Gericht hat ihn nicht einmal für wenige Stunden genutzt. Was muss noch geschehen, damit die zuständigen Gerichte den ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten gesetzlichen Spielraum auch nur ansatzweise nutzen, um ihrer Verantwortung bei der vorbeugenden Bekämpfung von Kriminalität gerecht zu werden?

Zurecht können aber auch die Gerichte erwarten, dass die Politik hinter ihnen steht, wenn diese konsequent durchgreifen sollen. Die Geisteshaltung der rot-rot-grünen Linkskoalition, den Unterbindungsgewahrsam von maximal 4 Tagen auf maximal 48 Stunden zu verkürzen und Sicherheit und Ordnung auch an anderer Stelle zu schwächen, bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Entscheidungspraxis der Gerichte. Auch die Gerichte brauchen Rückendeckung, wenn sie sich zum harten Durchgreifen entschließen sollen. Daher fordern wir die rot-rot-grüne Linkskoalition auf, ebenfalls ein konsequentes und hartes Vorgehen der Justiz gegen Gewalttäter zu befürworten.“