Senator ohne Antworten - Akteneinsicht beantragt!

Auch am Mittwoch hat Justizsenator Behrendt in der Sondersitzung des Rechtsausschusses keine Fragen von uns bezüglich des Auswahlverfahrens zur Besetzung des Amtes des Generalstaatsanwalts beantwortet. Daher hat unser Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher, Sven Rissmann, jetzt Akteneinsicht beantragt.
Sven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-FraktionSven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

Sven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion erklärt zur beantragten Akteneinsicht bzgl. des Auswahlverfahrens zur Besetzung des Amtes des Generalstaatsanwalts:

 „Justizsenator Behrendt hat in der Sondersitzung des Rechtsausschusses am Mittwoch keine der Fragen der CDU-Fraktion beantwortet.

Er hat nicht erklärt, wann er erstmalig Kenntnis vom Austausch der gesamten Auswahlkommission zur Neubesetzung der Stelle des Generalstaatsanwalts hatte. Er hat insbesondere nicht erklärt, welche konkreten Gründe für diesen Komplettaustausch vorlagen.

Den gewählten Abgeordneten blieb der Justizsenator diese und alle anderen Antworten auf die gestellten Fragen schuldig. Hingegen hatte sich der Justizsenator bereits in direkten und indirekten Aussagen in der Presse erklärt.

Somit bleibt der Eindruck bestehen, dass bei der Besetzung dieses besonders wichtigen Amtes in der deutschen Sicherheitsarchitektur folgenschwere Fehler vorliegen könnten.

Mit heutigem Datum habe ich beim Senator für Justiz deshalb Akteneinsicht beantragt. Das Akteneinsichtsrecht dient dem schützenswerten parlamentarischen Kontrollrecht.“