Keine Ausweitung des Nachtflugverbots am BER

Die CDU-Fraktion Berlin lehnt Ideen ab, die auf eine Ausweitung des Nachtflugverbots am künftigen Hauptstadtflughafen BER abzielen. Bereits im Oktober 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu entschieden. Das Gericht hat sowohl die Interessen der wirtschaftlichen Entwicklung Berlins als auch der vom Fluglärm betroffenen Anwohner Rechnung getragen.
Heiko Melzer und Oliver FriedericiHeiko Melzer und Oliver Friederici
Oliver FRIEDERICI, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, und Heiko MELZER, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären:
„Die CDU-Fraktion Berlin lehnt Ideen ab, die auf eine Ausweitung des Nachtflugverbots am künftigen Hauptstadtflughafen BER abzielen. Bereits im Oktober 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht hierzu entschieden. Das Gericht hat sowohl die Interessen der wirtschaftlichen Entwicklung Berlins als auch der vom Fluglärm betroffenen Anwohner Rechnung getragen.

In der Kernzeit von 0.00 bis 5.00 Uhr ab Inbetriebnahme des BER darf kein Flugzeug mehr starten oder landen. Somit haben die Anwohner im Gegensatz zu der heutigen Situation eine Verbesserung, da in diesem Zeitraum kein Fluglärm mehr zu erwarten ist. Darüber hinaus wird in den sogenannten Tagesrandzeiten von 22.00 bis 0.00 Uhr und von 5.00 bis 6.00 Uhr nur ein eingeschränkter Flugbetrieb möglich sein, der mit besonderen Auflagen verbunden ist. Damit hat der BER schon heute das schärfste Nachtflugverbot aller westeuropäischen Hauptstadtflughafenstandorte.

Berlin braucht einen leistungsfähigen Flughafen, der im internationalen Wettbewerb mit anderen Standorten bestehen kann. Deshalb ist es notwendig, dass auch in den Tagesrandzeiten im begrenzten Umfang Flugverkehr abgewickelt werden kann. Nicht zuletzt wird durch dieses Urteil auch der großen Bedeutung des Tourismus als wichtigem Wirtschaftsfaktor Rechnung getragen. Das geplante Luft-Drehkreuz BER kann nur mit der bisherigen Planungssicherheit und den damit einhergehenden Flugzeiten ein wirtschaftlicher Erfolg werden, weil nur so Interkontinentalflüge abgewickelt werden können. Die Fluggesellschaften kalkulieren bereits entsprechend – ein schärferes Flugverbot würde tausende Arbeitsplätze kosten und eher nicht für neue sorgen.

Die berechtigten und vereinbarten Schallschutzmaßnahmen für die direkt betroffenen Anwohner müssen unbürokratisch bewilligt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Denn auch eine breite Akzeptanz des Flughafens in der Bevölkerung ist für den Erfolg des Projekts unabdingbar. Immer wieder Diskussionen über bereits gerichtliche entschiedene Dinge zu führen, ist hierfür nicht hilfreich.“