Trickser-Vorwürfe bei Koppers-Ernennung ungeheuerlich

Die Trickserei, mit der Geisels Innenverwaltung versucht haben soll, das Disziplinarverfahren gegen Frau Kopper zu umgehen, ist empörend. Jeder kleine Beamte erhält Beförderungsverbot, sobald disziplinarrechtlich gegen ihn vorgegangen wird. Hier aber wurde offenbar von dieser gesetzlich vorgeschriebenen Regel abwichen. Bei Mitarbeitern könnte so der fatale Eindruck entstehen: Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen.
Burkard Dregger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher, und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinBurkard Dregger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher, und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin

++ CDU fordert Herausgabe des Aktenvermerks an Geisel zum Disziplinarverfahren

++ Aufklärung im nächsten Innenausschuss zwingend erforderlich

Burkard Dregger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher, und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, geben folgende Erklärung ab zu Vorwürfen der Trickserei bei der Ernennung von Margarete Koppers zur Generalstaatsanwältin.

Burkard Dregger: „Die Vorwürfe sind ungeheuerlich. Es ist zwingend erforderlich, dass sich hierzu Senator Geisel im nächsten Innenausschuss am 10. September erklärt. Zur Vorbereitung fordere ich ihn auf, den an ihn gerichteten Vermerk zur gesetzmäßigen Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Frau Koppers den Ausschussmitgliedern vorab zur Verfügung zu stellen.

Die Trickserei, mit der Geisels Innenverwaltung versucht haben soll, das Disziplinarverfahren gegen Frau Koppers zu umgehen, ist empörend. Jeder kleine Beamte erhält Beförderungsverbot, sobald disziplinarrechtlich gegen ihn vorgegangen wird. Hier aber wurde offenbar von dieser gesetzlich vorgeschriebenen Regel abwichen. Bei Mitarbeitern könnte so der fatale Eindruck entstehen: Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen.“

Sven Rissmann: „Wir erwarten, dass Frau Koppers so lange nicht endgültig auf Lebenszeit ernannt wird, ehe nicht die schwerwiegenden Vorwürfe gegen sie vollständig aufgeklärt sind. Sollten sie sich erst danach bestätigen, wären personelle Konsequenzen auch auf Senatorenebene unumgänglich.“