Promotionsrecht muss bei den Universitäten bleiben

Die Verleihung des Doktorgrades dient als Nachweis einer postgradualen herausragenden wissenschaftlichen Arbeit. Für die CDU-Fraktion stellen wir klar: Ein Promotionsrecht sehen wir grundsätzlich bei den Universitäten.
Adrian Grasse, forschungspol. Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, und Dr. Hans-Christian Hausmann, wissenschaftspol. Sprecher der CDU-FraktionAdrian Grasse, forschungspol. Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, und Dr. Hans-Christian Hausmann, wissenschaftspol. Sprecher der CDU-Fraktion

Dr. Hans-Christian Hausmann, wissenschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion und Adrian Grasse, forschungspolitischer Sprecher, erklären anlässlich der Anhörung im heutigen Wissenschaftsausschuss:

„Die Verleihung des Doktorgrades dient als Nachweis einer postgradualen herausragenden wissenschaftlichen Arbeit. Für die CDU-Fraktion stellen wir klar: Ein Promotionsrecht sehen wir grundsätzlich bei den Universitäten. Eine Einbindung von Fachhochschulen kann im Wege einer Kooperation nur dann erfolgen, wenn die Promotion federführend von der Universität betreut wird und die Promotionsordnung der Universität maßgeblich ist.“