Viertelparität und Vetorecht sind nicht sinnvoll!

Die CDU-Fraktion Berlin sieht solche Änderungsvorschläge äußerst kritisch. Zum einen kann durch das Vetorecht die Wahl eines Kandidaten verhindert werden der von 75 % der Wahlberechtigten für qualifiziert erachtet wird und zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Professoren an den Hochschulen in Berufsfragen eine Mehrheit haben müssen

Adrian Grasse, forschungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinAdrian Grasse, forschungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin

Adrian Grasse, forschungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

„Auf der heutigen Sitzung des Ausschusses Wissenschaft und Forschung im Berliner Abgeordnetenhaus fragte die CDU-Fraktion den Senat, wie dieser zu einer möglichen Einführung der Viertelparität steht. In Zukunft sollen alle vier Statusgruppen der Hochschule (Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende und sonstige Mitarbeiter) jeweils ein Viertel der Stimmen bei der Wahl des Universitätspräsidenten erhalten. Zudem soll jede Statusgruppe ihr Veto gegen einen Kandidaten einlegen können.

Die CDU-Fraktion Berlin sieht solche Änderungsvorschläge äußerst kritisch. Zum einen kann durch das Vetorecht die Wahl eines Kandidaten verhindert werden der von 75 % der Wahlberechtigten für qualifiziert erachtet wird und zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Professoren an den Hochschulen in Berufsfragen eine Mehrheit haben müssen.

Die CDU-Fraktion begrüßt, dass auch der Berliner Senat Bedenken hat. Staatssekretär Krach erklärte, dass er als Mitglied des Kuratoriums der TU juristische Bedenken geäußert hat und die Senatskanzlei nun ein juristisches Gutachten zum Thema Viertelparität in Auftrag gegeben hat.“