Altersdiskriminierungen beim Ehrenamt beenden

Der Senat muss Altersgrenzen beim Bürgerschaftlichen Engagement überprüfen und abschaffen, wo sie sinnlos erscheinen. Dazu hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Derzeit gibt es im Berliner Ehrenamt noch diverse Tätigkeiten, die eine Altersgrenze aufweisen und daher ältere Menschen ausschließen.  
Emine Demirbüken-Wegner und Oliver FriedericiEmine Demirbüken-Wegner und Oliver Friederici

Die Abgeordneten der CDU-Fraktion Berlin im Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement und Partizipation, Emine Demirbüken-Wegner und Oliver Friederici, erklären zur heutigen Sitzung des Fachausschusses:

„Der Senat muss Altersgrenzen beim Bürgerschaftlichen Engagement überprüfen und abschaffen, wo sie sinnlos erscheinen. Dazu hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Derzeit gibt es im Berliner Ehrenamt noch diverse Tätigkeiten, die eine Altersgrenze aufweisen und daher ältere Menschen ausschließen. So können beispielsweise nur Personen, die nicht älter als 70 Jahre sind, eine Tätigkeit als Schöffe aufnehmen. Auch Schiedsfrauen und -männer müssen jünger als 71 Jahre sein. Ziel der Überprüfung soll die Abschaffung der Altersdiskriminierung sein. Wir freuen uns, dass sich die Koalitionsfraktionen unserem Ansinnen anschließen. Wir sind der Überzeugung, dass stets die individuelle Eignung und nicht das Alter ausschlaggebend für die Qualität des Ehrenamts ist.

Das Besondere am ehrenamtlichen Einsatz ist seine Doppelwirkung, die sowohl das Gemeinwesen als auch die Persönlichkeit der Engagierten stärkt. Mit der wachsenden Stadt geht auch ein steigendes Engagement von Menschen jeden Lebensalters einher.“