Vogel/Rissmann: Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten

Für die CDU-Fraktion Berlin gibt es keinen erkennbaren Grund, der jüngsten Forderung aus den Reihen von Rot-Rot-Grün und FDP, den § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) ersatzlos aufzuheben, nachzukommen. Wir halten dies für ethisch höchst problematisch. Denn ein Schwangerschaftsabbruch ist keineswegs ein normaler medizinischer Eingriff. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen sowohl körperlich als auch psychisch sehr schmerzvollen und belastbaren Eingriff für jede Frau, die am Ende die Entscheidung für einen Abbruch trifft.  
Katrin Vogel, frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinKatrin Vogel, frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin

Katrin Vogel, frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, und Sven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklären:

„Für die CDU-Fraktion Berlin gibt es keinen erkennbaren Grund, der jüngsten Forderung aus den Reihen von Rot-Rot-Grün und FDP, den § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) ersatzlos aufzuheben, nachzukommen. Wir halten dies für ethisch höchst problematisch. Denn ein Schwangerschaftsabbruch ist keineswegs ein normaler medizinischer Eingriff. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen sowohl körperlich als auch psychisch sehr schmerzvollen und belastbaren Eingriff für jede Frau, die am Ende die Entscheidung für einen Abbruch trifft.

In unserer Stadt hat sich ein sehr gut ausgebautes Netzwerk und System von Beratungsstellen etabliert. Hier können sich die betroffenen Frauen vor einem Schwangerschaftsabbruch aufklären und beraten lassen. Im Falle eines gewollten Abbruches werden den Frauen ohnehin von den Beratungsstellen mögliche Ärzte vermittelt, die diese Abbrüche vornehmen. Zusätzlich sind neben den Beratungsstellen die Frauenärztinnen und Frauenärzte eine Anlaufstelle zur Aufklärung. 

Das vorhandene Werbeverbot ist nicht zuletzt ein Bestandteil eines Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben. Zudem trägt die Regelung des Informations- und Beratungssystems in Deutschland dazu bei, dass den Frauen in dieser besonderen Konfliktsituation kompetent durch medizinische Informationen in einer ethisch sehr sensiblen Angelegenheit geholfen werden kann.

Katrin Vogel erklärt zudem: Ich sehe keinen Handlungsbedarf, §219 StGB ersatzlos zu streichen. Wir wollen vielmehr die Frauen vor äußerlichem Druck schützen und ihnen weiterhin eine unabhängige Konfliktberatung ermöglichen. Der Senat sollte sich lieber auf die Aufgabengebiete konzentrieren, wo akuter Handlungsbedarf vorliegt, wie beispielsweise bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes.“