Grundsteuer für Berlin passend und sozial gerecht gestalten

BESCHLUSS DER CDU-FRAKTION BERLIN IM RAHMEN DER KLAUSURTAGUNG IN DÜSSELDORF

Die Grundsteuerreform in Berlin ist heute bürokratisch und kann morgen richtig teuer werden. Besonders im Ostteil der Stadt. Der Grund ist das sogenannte “Scholz-Modell”, mit dem Berlin anders als andere Bundesländer die neue Grundsteuer berechnet. Die CDU-Fraktion möchte durch einen Gesetzesentwurf Rechtssicherheit schaffen und damit besonders im Ostteil der Stadt verhindern, dass die Eigentümer eine exorbitante Steigerung der Grundsteuer erfahren. In der jetzt schon fortgeschrittenen Zeit hat das Land Berlin nicht mehr die Möglichkeit, wie von uns rechtzeitig beantragt grundsätzliche und wesentliche Abweichungen vom Bundesrecht vorzunehmen. Als „kleine“ Lösung wählt der Gesetzesantrag daher Freibeträge abhängig vom Grundstückswert, um die der Grundsteuermessbetrag zu kürzen ist. Die Grundsteuer ist relevant für alle Grundstückseigentümer. Und für alle Mieter der Stadt, da die Grundsteuer als Nebenkosten auf die Miete umgelegt werden kann.