Stromkosten für andere Mieter zahlen?

Frau Gisela N. (76 Jahre) aus Lichtenberg bekam im Mai dieses Jahres einen Schreck, nachdem sie von Vattenfall eine Rechnung erhielt, worin ihr mitgeteilt wurde, dass sie über 1000 kWh (Kilowattstunden) im Jahr mehr verbraucht hat und deshalb noch über 260.- € nachzahlen muss. Dieser hohe Betrag hatte jedoch eine Vorgeschichte, die zwei Jahre zurücklag. Ein neuer Mieter zog in das Haus, in eine Wohnung genau über die von Frau N.            

Zu diesem Zeitpunkt bekam sie von Vattenfall mehrmals neue Vertragskontonummern zugewiesen und wurde auch als neue Kundin begrüßt, obwohl sie ihr Konto ja nicht gekündigt hatte.  Nachdem Frau N. mehrmals mit Vattenfall telefonisch in Verbindung trat erkannte man auch dort, dass Frau N. fälschlicherweise unter der Vertragskontonummer des neuen Mieters geführt wurde. Vattenfall entschuldigte sich bei der Mieterin und stornierte das falsche Konto übrig und wies ihr wieder die alte, seit langer Zeit bestehende Vertragskontonummer zu.


Soweit und gar nicht gut. Sie bezahlte weiterhin ihre gewohnten Stromkosten bis dann im Mai 2021 die besagte Forderung eintraf, welche sich auf den Zeitraum Juni 2010 bis Juni 2021 bezog.


Frau N. legte dagegen Widerspruch ein und teilte mit, dass – unabhängig von ihrer Vertragskontonummer – vom Mitarbeiter der für sie zuständigen Wohnungsbaugesellschaft ein falscher Stromzähler abgelesen wurde.
Das wurde von der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft vereint und daraufhin blieb Vattenfall bei der Forderung.
Frau N. wusste sich keinen Rat mehr und rief die Kummer-Nummer an. Der Mitarbeiter suchte Frau N. auf und lies sich den diversen Schriftwechsel aushändigen. Leider waren die Ausführungen von Vattenfall nur schwer verständlich, man konnte den Eindruck gewinnen, dass ständig andere Mitarbeiter an den unterschiedlichen Formulierungen beteiligt waren. 
Eindeutig erkennbar war nur ein Fakt: die Wohnungsnummern der Frau N. und des neuen Mieters waren bis auf die Etagenzahl völlig identisch. Vielleicht doch ein Ablesefehler?

Der Mitarbeiter der Kummer-Nummer wandte sich deshalb an die Wohnungsbaugesellschaft und fragte nach, ob es sich nicht doch um einen Ablesefehler gehandelt haben könnte.


Dann kam am 7. September die schriftliche Erklärung der Wohnungsbaugesellschaft, dass der Zähler falsch abgelesen worden ist. Dieses Schreiben wurde dann an Vattenfall weitergeleitet und vor Ende September erhielt Frau N. ein Schreiben von Vattenfall, verbunden mit einer Entschuldigung für die erlittenen Unannehmlichkeiten.