Auf Enteignung kann Berlin nicht bauen

Die CDU-Fraktion Berlin bekennt sich klar und deutlich zum verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums und zum Prinzip der sozialen Marktwirtschaft. Die willkürliche Enteignung privater Wohnungsbestände lehnen wir entschieden ab.

Ein Erfolg des Volksbegehrens wäre wohnungspolitisch wirkungslos und hätte gleichzeitig gravierende Auswirkungen auf den Landeshaushalt und die Zukunft Berlins als Wirtschaftsstandort. Mit der angestrebten „Vergesellschaftung von Grund und Boden“ sind nach der offiziellen Kostenschätzung des Berliner Senats Entschädigungskosten von bis zu 
36 Milliarden Euro sowie jährliche Folgekosten von bis zu 340 Millionen Euro verbunden. Gleichzeitig würde dadurch keine einzige neue Wohnung geschaffen. Längst überfällige Investitionen in Modernisierung und Ausbau der Stadtinfrastruktur wie dem öffentlichen Nahverkehr wären nicht mehr finanzierbar. Das ohnehin investitionsfeindliche Klima in der Stadt würde weiter verschärft und die Attraktivität Berlins als Wirtschaftsstandort gefährdet, mit schwerwiegenden Auswirkungen auf Ansiedlungen und Arbeitsplätze. 

Eigentum ist darüber hinaus ein Freiheitsrecht. Sein Stellenwert in der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist schon aus historischen Gründen hoch: Zwei diktatorische Regime auf deutschem Boden haben das Eigentumsrecht nach Belieben ausgehöhlt und zu ideologisch motivierten Staatszwecken missbraucht. Nicht zuletzt diese Geschichte verpflichtet alle demokratischen Institutionen in Deutschland dazu, das Eigentum zu achten. Sein Entzug ist an äußerst hohe verfassungsrechtliche Hürden geknüpft. Insbesondere die Berliner Verfassung räumt dem Schutz und der Förderung des Eigentums einen hohen Rang ein. Die massenweise und willkürliche Enteignung privater Wohnungsbestände wäre deshalb nach unserer festen Überzeugung nicht nur sinn- und wirkungslos, sondern auch verfassungswidrig
 
Es ist vor diesem Hintergrund ein historischer Tabubruch, dass mit Grünen und Linken zwei Koalitionsfraktionen das Enteignungs-Volksbegehren offen unterstützen. Es ist aber auch eine wohnungspolitische Kapitulationserklärung: Dem Senat fehlt angesichts des absehbaren Scheiterns seines sogenannten „Mietendeckels“ offenkundig der Wille und die Kraft für eine nachhaltige Lösung der Probleme von Mieterinnen und Mietern. 

Die CDU-Fraktion hat dazu in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorschläge vorgelegt. Um den Mietenmarkt zu entspannen, müssen alle relevanten Akteure an einen Tisch kommen. Wir wollen ein „Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen“ mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, privaten Eigentümern und Mietervertretern. Die Anstrengungen beim Wohnungsneubau müssen dringend verstärkt 
werden, unsere Vorschläge zur Aktivierung von Flächen, zur Verschlankung der Berliner Bauordnung und zur Beschleunigung von Planung und Genehmigungen liegen auf dem Tisch. Wir wollen außerdem einen starken Mieterschutz – bessere Mieterberatung, schnellere 
Gerichtsverfahren und scharfe Sanktionen für schwarze Schafe unter den Vermietern. All dies im sachlichen und lösungsorientierten Miteinander zu erreichen, ist unser Ziel und der bessere Weg. 

Wir fordern deshalb den Regierenden Bürgermeister und den Senat von Berlin auf, sich zurück auf den Boden von Verfassung und sozialer Marktwirtschaft zu begeben und endlich in aller Deutlichkeit vom populistischen Inhalt des Enteignungsvolksbegehrens zu distanzieren.