Schülerin in finanzieller Not

Hellersdorf. Patricia T. hat als Jugendliche in einer betreuten Wohngemeinschaft ein neues Zuhause gefunden. Mit dem Erreichen des 20. Lebensjahres musste sie ausziehen. Rechtzeitig machte sich die Schülerin auf die Suche nach einer eigenen Wohnung und war glücklich, als sie eine schöne Bleibe in Hellersdorf gefunden hatte.
Um die laufenden Ausgaben wie Miete und Strom zu decken, beantragte Patricia finanzielle Unterstützung beim Jobcenter. Entgegen ihrer Erwartungen wurde der Antrag abgelehnt. In ihrer Verzweiflung wandte sie sich an die Kummernummer der CDU-Fraktion Berlin. Diese nahm sich des Schicksals der Elftklässlerin umgehend an. Die Korrespondenz mit dem Jobcenter Marzahn-Hellersdorf offenbarte, dass die Berechnungen fehlerhaft und der Leistungsausschluss nicht korrekt waren. Hintergrund der irrtümlichen Ablehnung war eine falsche Annahme über den Bafög-Anspruch der Schülerin. Nach erneuter Prüfung der Sachlage bestätigte das Jobcenter den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zahlte auch auch alle Leistungen seit Antragsstellung nach.