Nach Meinung des Jobcenters...

Berlin. Stefanie Meine ist alleinerziehende Mutter. Seit 2010 erhält sie anteilig für sich und ihren Sohn ALG II- Leistungen. Im Juli stellte das Jobcenter plötzlich die Zahlung für ihren Sohn ein.
Auf Nachfrage teilte das Amt mit, dass ihr Sohn nicht dauerhaft bei ihr leben würde. Tatsächlich besucht der Sohn seinen Vater aber nur alle 14 Tage am Wochenende. Sie legte Widerspruch ein. Er wurde auch akzeptiert. Dennoch stellte das Amt die komplette Zahlung ein. Stefanie Meine sei ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. Sie habe es versäumt, schriftlich zu bestätigen, dass sich ihr Sohn dauerhaft beim Vater aufhält. Doch diese falsche Annahme hatte sie ja gerade erst mit dem Jobcenter geklärt.

Sie legte wieder Widerspruch ein und bat die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus um Hilfe. Auf Anfrage teilte das Jobcenter mit, dass Stefanie Meine in Kürze einen Bescheid erhalte. Doch es tat sich nichts. Nach erneuter Anfrage hatte sie die erlösende Nachricht in der Post. Dem Widerspruch wurde stattgegeben und es erging ein aktueller Zahlungsbescheid bis Januar 2015.