Michael Müller lässt CFM-Mitarbeiter im Stich

Rot-Rot-Grün bricht Koalitionsvertrag

Mit der Entscheidung die Mitarbeiter der CFM nicht nach dem TVöD zu entlohnen, verstößt Michael Müller gegen den Koalitionsvertrag sowie sein Wahlkampfversprechen und lässt die Mitarbeiter im Regen stehen. Dass der Regierende Bürgermeister dies durch seinen Finanzsenator verkünden lässt, zeigt wieder einmal, dass Michael Müller seiner Verantwortung als zuständiger Wissenschaftssenator, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Charité sowie als Regierender Bürgermeister nicht gerecht wird.
Florian Graf, Fraktionsvorsitzender, und Dr. Gottfried Ludewig, gesundheitspol. SprecherFlorian Graf, Fraktionsvorsitzender, und Dr. Gottfried Ludewig, gesundheitspol. Sprecher
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion, und Dr. Gottfried Ludewig, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären:

"Mit der Entscheidung die Mitarbeiter der CFM nicht nach dem TVöD zu entlohnen, verstößt Michael Müller gegen den Koalitionsvertrag sowie sein Wahlkampfversprechen und lässt die Mitarbeiter im Regen stehen. Dass der Regierende Bürgermeister dies durch seinen Finanzsenator verkünden lässt, zeigt wieder einmal, dass Michael Müller seiner Verantwortung als zuständiger Wissenschaftssenator, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Charité sowie als Regierender Bürgermeister nicht gerecht wird.

Alle nun vom Finanzsenator vorgebrachten Argumente sind schon seit langem bekannt und dennoch hat Michael Müller zuletzt am 6. Juni 2017 bekräftigt, am Ziel der Lohnangleichung festzuhalten. Dieses Hin und Her erzeugt Unruhe in der Charité und erschwert für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für das Unternehmen insgesamt eine langfristige Planung. Weiterhin belastet der Regierende Bürgermeister damit die Charité als Unternehmen und hinterlässt verunsicherte und enttäuschte Mitarbeiterinnen und Mittarbeiter. Dieses Handeln ist verantwortungslos. Dabei hatte die CDU Fraktion bereits vor Monaten (10. Mai 2017) mit ihrem Antrag „Senat darf die Charité nicht hängen lassen –Wiedereingliederung der Charité Facility Management muss vollständig vom Land Berlin finanziert werden“ (Drucksache 18/03379) auf die finanziellen Belastungen und Risiken für die Charité hingewiesen und vom Land eine klares Bekenntnis gefordert, die Lohnangleichung auch zu refinanzieren.

Der Senat ist nun aufgefordert Klarheit zu schaffen. Wie sieht die Planung der weiteren Lohnerhöhung aus? Welche Mitarbeitergruppen dürfen mit welchen Durchschnittslöhnen rechnen? Wie soll die Charité auf diesem Weg unterstützt werden? Ein weiteres Hin und Her ist keinem mehr zuzumuten."