Petitionsausschuss
Entscheidungen von Behörden des Landes Berlin können falsch sein, weil sie nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehen oder weil sie die Interessen der von ihnen betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht gebührend berücksichtigen. Manchmal lassen sie auch nur zu lange auf sich warten.
In all diesen Fällen hat jeder – unabhängig von seinem Alter, seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit – das Recht, den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin anzurufen. Der Ausschuss, der aus Mitgliedern aller Fraktionen besteht, geht Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin nach.
Der Petitionsausschuss verfügt über eine eigene Internetseite, die Sie über www.parlament-berlin.de erreichen.
In all diesen Fällen hat jeder – unabhängig von seinem Alter, seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit – das Recht, den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin anzurufen. Der Ausschuss, der aus Mitgliedern aller Fraktionen besteht, geht Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin nach.
Der Petitionsausschuss verfügt über eine eigene Internetseite, die Sie über www.parlament-berlin.de erreichen.

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