Sofortige Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes!

Zum 1. Juli 2017 tritt das von der Bundesregierung im Juli 2016 verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Die heutige Ausschusssitzung im Berliner Abgeordnetenhaus macht deutlich, dass der Senat außer Absichtserklärungen bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen hat, um dieses Gesetz umzusetzen
Katrin Vogel, gleichstellungspol. SprecherinKatrin Vogel, gleichstellungspol. Sprecherin
Katrin Vogel, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

Zum 1. Juli 2017 tritt das von der Bundesregierung im Juli 2016 verabschiedete Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Die heutige Ausschusssitzung im Berliner Abgeordnetenhaus macht deutlich, dass der Senat außer Absichtserklärungen bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen hat, um dieses Gesetz umzusetzen.

Noch immer ist unklar, durch wen und wo die gesundheitliche Beratung für die zum 1. Juli 2017 neu angemeldeten Prostituierten erfolgen soll. Ohne eine gesundheitliche Beratung bekommen die Prostituierten keine erforderlichen Anmeldebescheinigungen. Damit ist es ab dem 1. Juli 2017 in Berlin offensichtlich nicht möglich, eine gesetzeskonforme Anmeldung als Prostituierte vorzunehmen. Weiterhin offen bleibt auch die Frage, wie die Bezirke den erhöhten personellen Aufwand, der durch die Anmeldungen und die Erteilung der Anmeldebescheinigungen entsteht, bewältigen sollen. Die Umsetzung der Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und auch die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes bleibt völlig im Dunkeln. Andere Bundesländer haben vor Monaten bereits eine Durchführungsverordnung erlassen.

In der heutigen Ausschusssitzung konnte für Berlin dazu kein verbindlicher Termin benannt werden. Die Höhe und die Finanzierung der durch die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes entstehenden Kosten blieben ebenso offen. Wir fordern den Senat auf, handeln Sie endlich und sorgen Sie dafür, dass das Prostitutionsmilieu kein rechtsfreier Raum bleibt.