Senatorin Breitenbach gewährt Akteneinsicht zum TetraPak

Im Verlauf des Hauptausschusses drängten sich etliche Fragen auf, welche eine Akteneinsicht dringend notwendig macht. Die Akteneinsicht umfasst alle fallbezogene Akten aus der Senatsverwaltung Finanzen sowie der Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales wie deren untergeordnete Landesbehörden. 
Stephan Schmidt, bezirkspolitischer SprecherStephan Schmidt, bezirkspolitischer Sprecher
Stephan Schmidt, bezirkspolitischer Sprecher der CDU Fraktion, erklärt:

„Im Verlauf des Hauptausschusses drängten sich etliche Fragen auf, welche eine Akteneinsicht dringend notwendig machten. Die Akteneinsicht umfasst alle fallbezogene Akten aus der Senatsverwaltung Finanzen sowie der Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales wie deren untergeordnete Landesbehörden.

Auf welchen Erkenntnissen beruht die Einschätzung des dafür zuständigen Berliner Immobilienmanagement (BIM) unter Aufsicht des Finanzsenators, dass diese Immobilie mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand für eine Unterbringung herzurichten gewesen wäre, so dass Verhandlungen über eine Anmietung Ende 2015 durch die dafür zuständige BIM erfolgten und abgeschlossen wurden? Die Herrichtung verzögerte sich dann jedoch und stellte sich im Endeffekt entgegen der ursprünglichen Einschätzung der BIM als nicht wirtschaftlich heraus.

Fakt ist, dass bei einer Begehung auf dem Gelände im Oktober 2015, an der ich teilnahm, und in der Folge durch das Bauamt und das Gesundheitsamt des Bezirksamts Reinickendorf unmissverständlich klargestellt wurde, dass eine Genehmigung zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft wegen gravierender Mängel (Heizungsanlage, sanitäre Anlagen) nicht darstellbar ist. Inwieweit hat die BIM diesen Umstand berücksichtigt?

Um diese und weitere Fragen zu klären, bedarf es der Sichtung aller Akten.“