Rot-Rot-Grün schaut bei Missbrauch öffentlicher Einrichtungen durch Verfassungsfeinde weg

Nach einer schriftlichen Anfrage unseres innenpolitischen Sprechers, Burkard Dregger, hat der rot-rot-grüne Senat nicht vor, die Anmietung von öffentlichen Räumen an Verfassungsfeinde einzustellen. Auslöser der Anfrage war die Nutzung der Bibliothek am Luisenbad durch Salafisten. Wir fordern den Senat auf, solche Vergaben von Räumen des Landes Berlin und der Bezirke an Verfassungsfeinde zu untersagen.
Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-FraktionBurkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt bzgl. der Antwort des Senats auf seine Schriftliche Anfrage:

„Der rot-rot-grüne Senat beabsichtigt nicht, die weitere Anmietung von Einrichtungen des Landes Berlin und der Bezirke durch bekannte Verfassungsfeinde zu unterbinden. Das hat die beiliegende Antwort des Senats auf meine Schriftliche Anfrage ergeben. Das ist naiv, dumm, unverständlich und völlig unverantwortlich."

 Hintergrund der Schriftlichen Anfrage war die Anmietung von Veranstaltungsräumen in der Bibliothek am Luisenbad am 27.01.2017 durch bekannte Verfassungsfeinde des politischen Salafismus für eine öffentliche Veranstaltung. Die Veranstalter hatten den CDU-Abgeordneten Dregger zu dieser Veranstaltung eingeladen. Dregger aber überprüfte den Veranstalter und stellte fest, dass es sich um Verfassungsfeinde handelt.

„Der rot-rot-grüne Senat will es auch zukünftig zulassen, dass Verfassungsfeinde die Einrichtungen unseres demokratischen Rechtsstaates missbrauchen können, um für ihre extremistischen Vorstellungen zu werben und unsere Verfassungsordnung zu bekämpfen. Das ist ein unbeschreibliches Versagen! Ich fordere den rot-rot-grünen Senat auf,

-unverzüglich per Verwaltungsanweisung die Vergabe von Räumen in Einrichtungen des Landes Berlin und der Bezirke an Verfassungsfeinde zu untersagen,

-die Voraussetzungen zu schaffen, dass die jeweiligen Träger der öffentlichen Einrichtungen sich darüber informieren, wem als Verfassungsfeind der Zutritt zu den öffentlichen Räumen zu versagen ist,

-die jeweiligen Träger der öffentlichen Einrichtungen aufzufordern, notfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

Wir werden dieser Forderung mit einem Antrag im Abgeordnetenhaus Nachdruck verleihen. Die Verfassungsschutzberichte sind öffentlich zugänglich. Man muss sie nur lesen. Insbesondere der politische Salafismus ist eine Bedrohung für unser Land. Er ist auf die Beseitigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet. Er verführt junge Menschen. Aus ihm erwächst Terrorismus. Unsere Verantwortung ist es, ihn zu zerschlagen und nicht, öffentliche Einrichtungen für seine Propaganda zur Verfügung zu stellen!“