Gesetzesvorschlag des Senats geht an Lebenswirklichkeit vorbei

Die Änderungsvorschläge des Senats zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz gehen an der Lebenswirklichkeit der Berlinerinnen und Berliner völlig vorbei. Eine Novellierung ist zwar der richtige Schritt, es wird jedoch an den völlig falschen Punkten angeknüpft. Eine Vermietung von 60 Tagen beim Homesharing ist keine vertretbare Anpassung. 
Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinChristian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin
Christian Gräff, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt: 

„Die Änderungsvorschläge des Senats zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz gehen an der Lebenswirklichkeit der Berlinerinnen und Berliner völlig vorbei. Eine Novellierung ist zwar der richtige Schritt, es wird jedoch an den völlig falschen Punkten angeknüpft. Eine Vermietung von 60 Tagen beim Homesharing ist keine vertretbare Anpassung. Ruheständler, die mehr Zeit zum Reisen haben oder Berufstätige, die über einen längeren Zeitraum nicht in Berlin sind, müssen die Möglichkeit haben, ihre Wohnung zu vermieten. In einer Start-up Metropole wie Berlin ist daher auf die Bedürfnisse der Berufstätigen Rücksicht zu nehmen.

Die Berliner CDU-Fraktion erwartete daher nach wie vor seriöse Änderungsvorschläge, die alle Interessenlagen, auch die rechtliche Würdigung von Ferienwohnungen und bestehenden gewerblichen Mietverhältnissen, vernünftig berücksichtigen.“