29.04.2010 | Senat muss von Änderung der Bauordnung Abstand nehmen
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Bung: Müllabwurfanlagen nicht gegen den Willen tausender Mieter abschaffen!
Müllabwurfanlagen sollen nach der neuen Regelung in bestehenden Gebäuden bis zum 31. Dezember 2013 außer Betrieb genommen werden, wenn sie keine Mülltrennung ermöglichen. Die Umsetzung dieser Novellierung hätte zur Folge, dass auch in bereits sanierten Gebäuden, in denen diese Anlagen mit hohem Aufwand instand gesetzt wurden, dann wieder geschlossen werden müssten.
Neben den im Nachhinein unnützen Investitionskosten würden mit der Deinstallation der Anlagen zum wiederholten Mal erhebliche Kosten entstehen, die am Ende die Mieterinnen und Mieter bezahlen müssten. Nach Angaben der Wohnungswirtschaft beliefen sich die hierzu notwendigen Gesamtinvestitionen in den nächsten drei Jahren auf rund 40 bis 60 Mio. EUR.
Ohnehin ist vom Senat der Nachweis nicht erbracht worden, dass Abfälle aus Abwurfschächten so verunreinigt wären, dass eine stoffliche Verwertung nicht wirtschaftlich wäre. Zudem ist die Schließung der Abwurfschächte nicht zuletzt aus hygienischen Gründen abzulehnen.
Wir fordern daher den Senat auf, von dieser Änderung der Bauordnung Abstand zu nehmen und aus dem Desaster um die temporäre Schließung der Müllabwurfanlage in dem Wohnkomplex an der Schlangenbadener Straße die erforderlichen Schlüsse zu ziehen und solche Maßnahmen nicht gegen den Willen der Mieter durchzusetzen."


