Übergangsdarlehen wurde nicht genehmigt

Kurt R. hatte nach drei Jahren Hartz IV endlich Glück - er fand wieder einen regulären Arbeitsplatz. Aber seine Erwartung, nun das Jobcenter nicht mehr zu brauchen war etwas trügerisch.

Da er zur Monatsmitte seine neue Stelle antrat, das erste Gehalt aber erst zur nächsten Monatsmitte überwiesen wird steht er nun einen vollen Monat ohne Geld da. Noch vor Arbeitsantritt bat er das Jobcenter Reinickendorf um ein Darlehen, das diese "Durststrecke" überbrücken sollte. Das ist eine durchaus mögliche Verfahrensweise. Außerdem benötigte er einen Bescheid über die Einstellung der ALG-II-Zahlungen, damit er einen Antrag auf Wohngeld stellen konnte. Noch zweimal im Monat Oktober erinnerte er das Jobcenter schriftlich an seinen Antrag und schrieb sogar zusätzlich einen Brief an die Geschäftsführung des Hauses. Diese Briefe, wie auch eine erbetene Rückmeldung seiner (ehemaligen) Sachbearbeiterin blieben ohne Antwort. In dieser Lage bat er die Kummer-Nummer, sich einzuschalten. Der CDU-Abgeordnete Gregor Hoffmann wandte sich unverzüglich an das Jobcenter und bat um eine Prüfung des Vorganges, damit den Anliegen von Herrn R. entsprochen werden könne.

Noch innerhalb eines Tages war die Sache plötzlich erledigt. Das Jobcenter klärte alles telefonisch im Sinne von Herrn R.. Sein Darlehen erhielt er in bar und auch der Einstellungsbescheid wurde ausgefertigt.

Termine

Do, 24.05.2012 | 13:00

14. Plenarsitzung

Di, 22.05.2012 | 12:00

Sprechstunde der Abgeordneten Monika Thamm

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