Kleine Anfragen
zum Thema Soziales

Matthias Braun, CDU
Autistische Schülerinnen und Schüler in Berlin

Abgeordnetenhaus BERLIN
16. Wahlperiode
Drucksache 16/13504

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche mit diagnostiziertem Autismus wurden seit dem Schuljahr 2006/2007 an den Berliner Schulen unterrichtet (bitte unterteilen Sie nach Schulen mit Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“, mit dem Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“, mit dem Förderschwerpunkt „Autismus“ und mit Integrationsmaßnahmen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Autismus“ im gemeinsamen Unterricht)?

Zu 1.: Für die Schülerinnen und Schüler, die in den Schulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „körperliche und motorische Entwicklung“ sowie „geistige Entwicklung“ unterrichtet werden, wird die statistische Erfassung gegenwärtig nach dem dominierenden Förderbedarf durchgeführt. Eine Aussage zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit einer zusätzlichen „Autistischen Behinderung“ ist aufgrund der aktuellen Datenlage nicht möglich. Die statistischen Erfassungsbögen für die Sonderpädagogischen Förderzentren sind unter der Rubrik „zusätzlich Förderschwerpunkte“ um den Förderschwerpunkt „Autistische Behinderung“ erweitert worden, so dass erst ab Schuljahr 2009/10 auch hierzu Aussagen getroffen werden können. Die erbetenen statistischen Angaben sind in Anlage 1 dargestellt.

2. Wie schätzt der Senat die Schülerzahlentwicklung für die kommenden beiden Schuljahre ein?

Zu 2.: Differenziert nach Förderschwerpunkten werden die Schülerzahlen nicht prognostiziert. Insgesamt sinken die Schülerzahlen an öffentlichen Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt von 11.630 im Schuljahr 2008/09 nach einer Modellrechnung im Schuljahr 2009/10 um 160 Schüler und Schülerinnen und steigen zum Schuljahr 2010/11 wieder um 30 Schülerinnen und Schüler und in den folgenden Jahren auch weiter leicht an.

3. Wie viele Schüler mit autistischen Verhaltensweisen werden derzeit in Berlin unterrichtet (bitte nach Förderzentren und gemeinsamem Unterricht sowie nach Bezirken und Schulen aufschlüsseln)?

Zu 3.: In die statistische Erfassung gehen nur Schülerinnen und Schüler ein, für die in einem Feststellungsverfahren gemäß §§ 31 Sonderpädagogikverordnung eine „Autistische Behinderung“ festgestellt wurde. Die erbetenen statistischen Angaben sind in Anlage 1 dargestellt.

4. Wie hat sich die Schülerzahl nach Förderschwerpunkten in den letzten drei Schuljahren entwickelt?

Zu 4.: Die erbetenen statistischen Angaben sind in Anlage 2 dargestellt.

5. Warum wird nur die übergeordnete Beeinträchtigung der Kinder, nicht aber alle Beeinträchtigungen statistisch erfasst?

Zu 5.: Die statistische Erfassung der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf dient der Zuweisung der personellen Grundausstattung entsprechend der Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen. Eine detaillierte Erfassung zusätzlicher Behinderungen ist dafür nicht erforderlich.

Berlin, den 31. Juli 2009

In Vertretung

Dr. Hans-Gerhard Husung

Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. August 2009)

Drucksache 13504

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