05.11.2010 | Betrachten der Realitäten sollte zu lebensnahen und unideologischen Lösungen führen
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Görsch/Melzer: Rot-roter Gesetzentwurf zum Landesgleichstellungsgesetz ist wirtschafts- und arbeitsplatzfeindlich
Frauenförderung und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sollen in der Gesellschaft verankert sein. Die Besetzung der überdeutlichen Anzahl von Stellen sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Bereich sind bereits heute ausschließlich abhängig von Fragen der Qualifikation und Eignung und nicht des Geschlechts.
Auch bei der Frauenförderung gilt: Politik beginnt mit dem Betrachten der Realitäten und soll zu lebensnahen und unideologischen Lösungen führen. Der Gesetzentwurf von SPD und Linke führt zu dem genauen Gegenteil:
Die zusätzliche Verpflichtung von Bauunternehmen zur Zwangs-Frauenförderung ist eine unrealistische und schlichtweg unsinnige Forderung. Durch die hohe physische Belastung im Bausektor und durch gesetzliche Schutzvorschriften, zum Beispiel die Grenzhublast für Frauen bei 10 kg, liegt die Beschäftigungsquote von Frauen in der Berliner Bauindustrie bei gerade einmal 0,27 Prozent. In Berlin hat sich in 2009 keine einzige Frau für den Ausbildungsberuf der Maurerin, Betonbauerin, Straßen- oder Tiefbauerin beworben. Bei den Zimmerern, Dachdeckern, Gerüstbauern nur 3 von 158. Daran kann und wird auch ein Gesetz nichts ändern.
Auch die drastische Absenkung der Wertgrenzen, nach denen bei der öffentlichen Auftragsvergabe eine Frauenförderung für die Betriebe vorgeschrieben ist, halten wir für den falschen Weg. Für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen hätte dies direkte Aufwendungen zur Folge, die sich preisrelevant am Markt nicht mehr generieren ließen. Kurz: Die Betriebe könnten sich am Markt nicht länger behaupten.
Wir fordern daher die Koalition auf, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und die alte Regelung bestehen zu lassen: Die von SPD und Linke geplante Halbierung des Schwellenwertes für Lieferanten und Dienstleistungen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro sowie die Einführung eines Schwellenwertes von 200.000 Euro für Bauleistungen schränkt die Möglichkeiten einer kostengünstigen Vergabe weitergehend ein. Das ist wirtschafts- und arbeitsplatzfeindlich und hilft am Ende niemandem.“
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