13.10.2011 | Schnelle Bewilligung und Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen als nächster Schrittt
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Henkel: Kompromiss zwischen Anwohnerinteressen und wirtschaftlichen Erfordernissen
Das Urteil schafft endlich Klarheit in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion um die Abwicklung des Flugverkehrs auf dem neuen Großflughafen BER. Diese Planungssicherheit ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens und der gesamten Region. Berlin braucht einen leistungsfähigen Flughafen, der im internationalen Wettbewerb mit anderen Standorten bestehen kann.
Deshalb ist es notwendig, dass auch in den Tagesrandzeiten im begrenzten Umfang Flugverkehr abgewickelt werden kann. Nicht zuletzt wird durch dieses Urteil auch der großen Bedeutung des Tourismus als wichtigem Wirtschaftsfaktor Rechnung getragen.
Jetzt kommt es darauf an, dass die berechtigten und vereinbarten Schallschutzmaßnahmen für die direkt betroffenen Anwohner unbürokratisch bewilligt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Denn auch eine breite Akzeptanz des Flughafens in der Bevölkerung ist für den Erfolg des Projekts unabdingbar.“


