23.12.2003 | CDU-Fraktion fordert Senat auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen
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Henkel: Körting ohne Rückgrat beim Kopftuch-Verbot im öffentlichen Dienst

"Kaum entschied das Bundesverfassungsgericht, dass eine gesetzliche Regelung für ein Kopftuchverbot in den Ländern verabschiedet werden muss, setzte sich Innensenator Körting an die Spitze der Befürworter und erklärte, dass ein Kopftuchverbot für den gesamten Öffentlichen Dienst in Berlin gelten muss. Dann knickte er vor der PDS ein und verschob einen entsprechenden Gesetzentwurf, nun ändert er auf einmal seine Meinung und schließt bestimmte Bereiche der Berliner Verwaltung von einem möglichen Verbot aus.

Körtings Herumlavieren ist unerträglich und führt zu einer Verunsicherung der Bevölkerung, die mit großer Mehrheit ein entsprechendes Verbot unterstützt", erklärte heute der innenpolitische Sprecher der Berliner CDU-Fraktion, Frank HENKEL.

"Damit beweist Körting, dass er kein Rückgrat und vor allem kein Rückhalt in der rot-roten Koalition hat. Ein Kopftuchverbot muss aber ohne Ausnahme für den gesamten Öffentlichen Dienst gelten. Deshalb muss Körting nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einen entsprechenden Gesetzentwurf ohne Rücksicht auf mögliche Koalitionsbefindlichkeiten vorlegen, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Mitarbeitern des Landes Berlin zu signalisieren, dass sie sich neutral zu verhalten haben."

Abschließend erklärte der CDU-Innenexperte: "Das Kopftuch ist ein politisches und religiöses Symbol, das frauenfeindlich ist und im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen hat. Egal ob bei Sekretärinnen, bei Lehrerinnen oder Polizistinnen."

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